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Einfamilienhaus in Göppingen

Waldeckstraße 15/4, 73035 Göppingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 20 Tagen

Verkehrswert

385.000 €

Termin

26. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

385.000€

Im Vergleich: 5 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
192.500269.500

Im ersten Termin: Unter 192.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 269.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

26. November 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Göppingen

Versteigerungsort

Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 30-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 38.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Göppingen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %13.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.350 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %810 €
Summe Nebenkosten15.660 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

285.660 €

270.000 € Kaufpreis + 15.660 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung38.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.689 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

73035 Göppingen

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 30-24: Einfamilienhaus in Göppingen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.