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Freizeitnutzung/Obstbaumwiese in Nellingen

73734 Nellingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

15.300 €

Termin

16. Dezember 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

15.300€

Wertgrenzen
50 %70 %
7.65010.710

Im ersten Termin: Unter 7.650 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 10.710 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 65-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 1.530 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 16. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Esslingen am Neckar
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %550 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %55 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %33 €
Summe Nebenkosten638 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

11.638 €

11.000 € Kaufpreis + 638 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.530 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 558 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Freizeitnutzung/Obstbaumwiese

Ort

73734 Nellingen

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 65-25: Freizeitnutzung/Obstbaumwiese in Nellingen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.