Äußere Neumarkter Str. 73b, 84453 Mühldorf a. Inn, Bayern
Verkehrswert
619.000 €
Termin
13. November 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
619.000€
Im Vergleich: 70 % über dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 309.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 433.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Mühldorf a. Inn, Sitzungssaal 116, Innstraße 1, 84453 Mühldorf a. Inn
Aktenzeichen
K 0008/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
451.619 €
433.000 € Kaufpreis + 18.619 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 21.953 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Wohnfläche
203,38 m²
Preis je m²
3.044 €
Grundstücksfläche
2.080 m²
Baujahr
1992
Zimmer
7
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
84453 Mühldorf a. Inn
Freistehendes Doppelhaus an der Äußeren Neumarkter Straße am nordöstlichen Ortsrand von Mühldorf a. Inn, etwa 10 km südlich von München und an den ÖPNV angebunden. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1992 und ist massiv gebaut, vollunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Erdgeschoss bietet Wohnzimmer, Esszimmer mit Küche, Schlafzimmer und Bad, während das Obergeschoss zwei Zimmer, ein Badezimmer und ein Gästezimmer enthält. Das Dachgeschoss verfügt über ein Mansardenzimmer mit WC.
Das Objekt ist eigengenutzt und steht zum sofortigen Besitzübergang bereit. Eine Doppelgarage mit Geräteraum und Holzschuppen begleiten das Wohngebäude. Ein großzügiger Garten mit Grundstücksgröße von insgesamt 2.080 m² (419/1: 1.400 m², 419/2: 680 m²) ist vorhanden, wobei das Nachbargrundstück 419/2 mit einem abbruchreifen ehemaligen Landwirtschaftsgebäude bebaut ist.
Das Gebäude wird augenscheinlich gut unterhalten. Der hauptsächliche Reparaturbedarf besteht in leicht aufsteigender Sockelfeuchtigkeit mit entsprechenden Putz- und Anstrichschäden und einem Wasserschaden an der nordwestlichen Fassade im Bereich des Badezimmers, dessen Trocknungsvorgang jedoch abgeschlossen ist. Die direkte Nähe zur Bahnlinie mit entsprechenden Lärmimmissionen und die Übergröße des Grundstücks beeinflussen die Marktgängigkeit.
Auctia Pro
FlNr. 419/1: voll unterkellerte Doppelhaushälfte mit Doppelgarage mit Geräteraum, Holzschuppen sowie Zufahrtsweg und übergroßem Garten, Baujahr 1991/92; von Eigentümer bewohnt (Stand 28.04.2026); Äußere Neumarkter Straße 73b, 84453 Mühldorf a. Inn
FlNr. 419/2: abbruchreifes ehemaliges Landwirtschaftsgebäude (Stall/ Scheune) sowie befestigter Zufahrtsweg (zu Flst. 419/1) und Garten; leerstehend; diverse Gegenstände eingelagert; Äußere Neumarkter Straße (bei Hausnr. 73b), 84453 Mühldorf a. Inn
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Massivbau mit Betonbodenplatte und Kellerwänden aus Beton. Außenwände gemauert und verputzt. Satteldach mit Ziegeln, Fenster aus Holz mit Doppelverglasung von 1992.
Befunde des Gutachters · 6 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.