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Zweifamilienhaus mit zwei Carports

Rosenstraße, 48351 Everswinkel, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 69 Tagen

Verkehrswert

660.000 €

Termin

15. Januar 2027

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

660.000€

Im Vergleich: 134 % über dem mittleren Verkehrswert der 297 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
330.000462.000

Im ersten Termin: Unter 330.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 462.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

15. Januar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Erdgeschoss, Sitzungssaal 1, Dr. Leve-Str. 22, 48231 Warendorf

Aktenzeichen

0012 K 0014/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 8. Januar 2027

  • 66.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 15. Januar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Warendorf in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %30.030 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.310 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.386 €
Summe Nebenkosten33.726 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

495.726 €

462.000 € Kaufpreis + 33.726 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung66.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 23.423 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Wohnfläche

302,7 m²

Preis je m²

2.180 €

Grundstücksfläche

473 m²

Baujahr

2022

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

48351 Everswinkel

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus in Form von zwei Doppelhaushälften am südöstlichen Ortsrand von Everswinkel, etwa 1 km vom Ortskern entfernt und von freistehenden Einfamilienhäusern geprägt. Das massiv gebaute Gebäude von 2022 hat ein Erdgeschoss, ein ausgebautes Dachgeschoss und einen ausgebauten Spitzboden, ist nicht unterkellert und wird durch zwei angebaute Carports ergänzt.

Jede Haushälfte bietet im Erdgeschoss Diele, Küche, Hauswirtschaft, WC und einen Wohn- und Essbereich mit Terrasse, im Dachgeschoss drei Kinderzimmer mit Bad und im Spitzboden einen Schlafraum mit Bad. Nach Angaben einer Ortsterminteilnehmerin werden beide Haushälften von einer Miteigentümerin genutzt, Mieterträge nennt das Gutachten nicht.

Die Besichtigung erfolgte nur von der Straße aus, der Zustand wurde nach äußerem Eindruck beurteilt. Instandhaltungsbedarf besteht bei Malerarbeiten an Fassaden und Fenstergeländern, die Carports sind unfachmännisch ausgeführt, was Käufern Spielraum für Nacharbeiten lässt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Energie: Endenergieverbrauch, Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 3 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Gebäude in Form von zwei Doppelhaushälften in massiver Bauweise, mit Erdgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und ausgebautem Spitzboden; nicht unterkellert; Baujahr 2022.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Außenanlagen
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.