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Zweifamilienhaus mit Nebengelass in Brieskow-Finkenheerd

Scheunenweg 1, 15528 Brieskow-Finkenheerd, Brandenburg

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

210.000 €

Termin

11. November 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

210.000€

Im Vergleich: 21 % unter dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
105.000147.000

Im ersten Termin: Unter 105.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 147.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Frankfurt (Oder)

Versteigerungsort

Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 64-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 21.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %9.555 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %735 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %441 €
Summe Nebenkosten10.731 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

157.731 €

147.000 € Kaufpreis + 10.731 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung21.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.453 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit Nebengelass

Ort

15528 Brieskow-Finkenheerd

Amtliche Objektbeschreibung

3 K 64-23: Zweifamilienhaus mit Nebengelass in Brieskow-Finkenheerd

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.