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Mehrfamilienhaus in Jänschwalde

Hauptstraße 59a, 03197 Jänschwalde, Brandenburg

Versteigerung in 117 Tagen

Verkehrswert

240.000 €

Termin

3. März 2027

11:00 Uhr

Verkehrswert

240.000€

Im Vergleich: 15 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
120.000168.000

Im ersten Termin: Unter 120.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 168.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

3. März 2027 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Cottbus

Versteigerungsort

Thiemstraße 130, 03048 Cottbus

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

59 K 25-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 24. Februar 2027

  • 24.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 3. März 2027

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Cottbus
Kaufpreiszahlung

ca. April 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %10.920 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %840 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %504 €
Summe Nebenkosten12.264 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

180.264 €

168.000 € Kaufpreis + 12.264 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung24.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.518 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

03197 Jänschwalde

Amtliche Objektbeschreibung

59 K 25-24: Mehrfamilienhaus in Jänschwalde OT Jänschwalde-Dorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.