Zur Karte

Mehrfamilienhaus in Jänschwalde-Dorf

Hauptstraße 59A, Jänschwalde-Dorf, Brandenburg

Verkehrswert

240.000 €

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

240.000€

Im Vergleich: 15 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
120.000168.000

Im ersten Termin: Unter 120.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 168.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

Termin noch nicht bestimmt

Terminbestimmung: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

0059 K 0025/2024

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %10.920 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %840 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %504 €
Summe Nebenkosten12.264 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

180.264 €

168.000 € Kaufpreis + 12.264 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung24.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.518 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

Jänschwalde-Dorf

Amtliche Objektbeschreibung

Das Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus (ursprüngliches Schulgebäude; Bj. ca. 1910/1920; beginnende Sanierung ca. 1990er Jahre; grundlegende Sanierung im Erdgeschoss ab 2014; Dachgeschoss Rohbau, massiv, nicht unterkellert) nebst Außenanlagen bebaut.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.