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Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung

Seestraße 3, 5, 24211 Pohnsdorf, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

230.000 €

Termin

18. November 2026

13:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

230.000€

Im Vergleich: 12 % unter dem mittleren Verkehrswert der 23 Häuser, die aktuell in Schleswig-Holstein versteigert werden (260.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
115.000161.000

Im ersten Termin: Unter 115.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 161.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 13:30 Uhr

Amtsgericht

Plön

Versteigerungsort

Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

8 K 3-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 23.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 13:30 Uhr
  • Amtsgericht Plön
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Schleswig-Holstein · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %10.465 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %805 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %483 €
Summe Nebenkosten11.753 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

172.753 €

161.000 € Kaufpreis + 11.753 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.163 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden

Wohnfläche

260 m²

Preis je m²

885 €

Grundstücksfläche

2.592 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

24211 Pohnsdorf

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden am nordöstlichen Ortsrand von Pohnsdorf, unweit der Preetzer Landstraße und rund 3,5 km vom Zentrum der Stadt Preetz entfernt. Das giebelständig geteilte, vermutlich nicht unterkellerte Gebäude mit einem geschätzten baulichen Ursprung von etwa 100 Jahren steht auf einem 2.592 m² großen, unregelmäßig geschnittenen Grundstück mit Reeteindeckung.

Das Erdgeschoss umfasst zwei Wohnungen mit zusammen rund 138 m², das Dachgeschoss weitere rund 82 m² Wohnfläche, während der ausgebaute Spitzboden eine separate Einliegerwohnung mit rund 40 m² und eigenem Außenaufgang bietet. Die Wohnung Seestraße 3 wird vermutlich vom Eigentümer bewohnt, die Wohnung Seestraße 5 wurde nach Angaben Dritter vom inzwischen verstorbenen Wohnungsberechtigten genutzt, die Einliegerwohnung im Spitzboden steht derzeit leer.

Der Gutachter stellt einen allgemeinen Investitionsbedarf fest, insbesondere bei der stark abgewitterten Reet-Dacheindeckung, verbunden mit Unsicherheiten zum inneren Zustand der beiden Hauptwohnungen, da eine Innenbesichtigung dort nicht möglich war.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 3 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 3 mehr
  • 3 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

8 K 3-25: Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden in Pohnsdorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Dach mit abgeschrägten Giebelspitzen als Holzkonstruktion mit alter Reeteindeckung und Dachgauben. Fenster überwiegend alte Holzfenster, teils erneuert durch Kunststofffenster mit Doppelverglasung.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Dach
  • Innenausbau
  • Außenanlagen (2)
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.