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Zweifamilienhaus mit 2 Einzelgaragen

Waibstadter Straße 4, 74925 Epfenbach, Baden-Württemberg

Versteigerung Heute um 08:45 Uhr

Verkehrswert

300.000 €

Termin

6. November 2026

08:45 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

300.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
150.000210.000

Im ersten Termin: Unter 150.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 210.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

6. November 2026 · 08:45 Uhr

Amtsgericht

Heidelberg

Versteigerungsort

Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 62-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 30.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungHeute

Freitag, 6. November 2026

  • 08:45 Uhr
  • Amtsgericht Heidelberg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %10.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.050 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %630 €
Summe Nebenkosten12.180 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

222.180 €

210.000 € Kaufpreis + 12.180 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung30.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.647 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienwohngebäude mit 2 Einzelgaragen

Grundstücksfläche

450 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

74925 Epfenbach

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus in der unmittelbaren Nähe zur Waibstadter Straße in Epfenbach mit erhöhten Verkehrsgeräuschen durch die Durchgangsstraße. Das Gebäude besteht aus Kellergeschoss mit zwei Einzelgaragen, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Dachspitz. Insgesamt beträgt die Wohnfläche etwa 205 m² mit einer Nutzfläche von etwa 90 m² (Garage, Heizraum, Abstellraum, Werkraum, Gewölbekeller).

Das Erdgeschoss bietet Arbeitszimmer, Essplatz, Wohnzimmer mit Loggia, Flur, Bad, WC, Küche, Schlafzimmer und Kinderzimmer. Das Dachgeschoss verfügt über Esszimmer mit Durchgang zum Wohnzimmer, Loggia, Küche, Bad, Schlafzimmer und Kinderzimmer. Das Objekt ist eigengenutzt und zum Wertermittlungsstichtag in Eigennutzung. Die Besichtigung erfolgte ausschließlich äußerlich, da die Betreten des Gebäudes verweigert wurde.

Das Gebäude weist Risse in der Fassade zur Straßenseite (zwei große vertikale Risse) und an der Südseite beim Garagenanbau (diagonaler Riss) auf. Ein Querriss befindet sich im Deckensturz der Garage. Der Betonsockel der Einfriedigung ist schadaft, die Zaunpfosten sind rostig. Der genaue Ursprung und das Alter dieser Schäden konnten nicht festgestellt werden.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 5 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

3 K 62-24: Zweifamilienwohngebäude mit 2 Einzelgaragen in Epfenbach

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Zweifamilienhaus mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Außenwände gemauert. Carport aus Holz mit Betonboden.

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Fassade
  • Keller
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.