Martin-Vetten-Straße 16, 50126 Glesch, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
361.000 €
Termin
12. November 2026
09:00 Uhr
361.000€
Im Vergleich: 27 % über dem mittleren Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).
Im ersten Termin: Unter 180.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 252.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bergheim, Hauptgebäude, Kennedystr. 2, 50126 Bergheim, Etage 1, Sitzungssaal 107
Aktenzeichen
0032 K 0028/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
271.469 €
253.000 € Kaufpreis + 18.469 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.827 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
50126 Glesch
Bei der Immobilie handeöt es sich um ein einseitig angebautes Zweifamilienhaus, bestehend aus einem unterkellerten, eingeschossigen Altbau mit ausgebautem Dachgeschoss und einem unterkellerten, zweigeschossigen Anbau mit Flachdach sowie einem eingeschossigen Hauseingangsanbau.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.