Römerstraße 13, 50127 Thorr, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
194.000 €
Termin
2. Dezember 2026
11:00 Uhr
194.000€
Im Vergleich: 32 % unter dem mittleren Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).
Im ersten Termin: Unter 97.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 135.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
2. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bergheim, Hauptgebäude, Kennedystr. 2, 50126 Bergheim, Etage 1, Sitzungssaal 107
Aktenzeichen
0032 K 0029/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 25. November 2026
Mittwoch, 2. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
145.928 €
136.000 € Kaufpreis + 9.928 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.895 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
50127 Thorr
Es handelt sich um ein vermutlich vollunterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss.
Grundstücksgröße: 269m²
Wohnfläche (geschätzt gemäß Bauunterlagen): 79,79m²
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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