Hauptstraße 13, 66989 Nünschweiler, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
110.000 €
Termin
22. Januar 2027
09:00 Uhr
110.000€
Im Vergleich: 35 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 55.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 77.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
22. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal 235
Aktenzeichen
0003 K 0027/2025
Nächste Schritte
Freitag, 15. Januar 2027
Freitag, 22. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
81.466 €
77.000 € Kaufpreis + 4.466 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.904 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
66989 Nünschweiler
mit einem Ein-/Zweifamilienwohnhaus bebautes Grundstück; Baujahr: ca. 1970 (geschätzt); Wohnfläche ca. 130 m²; Gebäude und Gelände machten von außen einen normalen, durchschnittlichen Eindruck; das Objekt konnte von der Sachverständigen nur von außen begutachtet werden - entsprechender Risikoabschlag bereits im Verkehrswert berücksichtigt;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.