Mozartstraße, Pirmasens, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
51.000 €
Termin
27. Januar 2027
09:00 Uhr
51.000€
Im Vergleich: 50 % unter dem mittleren Verkehrswert der 24 Eigentumswohnungen, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (102.000 €).
Im ersten Termin: Unter 25.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 35.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
27. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal153
Aktenzeichen
0002 K 0053/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 20. Januar 2027
Mittwoch, 27. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
38.088 €
36.000 € Kaufpreis + 2.088 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.825 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
Pirmasens
Eigentumswohnung im 2. OG rechts eines Mehrfamilienhauses in einer Anliegerstraße im Stadtkern von Pirmasens; Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel in fußläufiger Entfernung; Wohnfläche der Wohnung ca. 61,26 m²; Aufteilung: 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur, 1 Kellerraum
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.