Zweibrücker Straße 13, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
100.000 €
Termin
27. November 2026
09:00 Uhr
100.000€
Im Vergleich: 41 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 50.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 70.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
27. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal 235
Aktenzeichen
0003 K 0078/2024
Nächste Schritte
Freitag, 20. November 2026
Freitag, 27. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
74.060 €
70.000 € Kaufpreis + 4.060 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.549 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66987 Thaleischweiler-Fröschen
mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück; Baujahr 1956; Wohnfläche rund 98 m²; der bauliche Zustand ist befriedigend; es besteht voraussichtlich ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf; das Objekt konnte von der Sachverständigen nur von außen besichtigt werden
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.