Schierholzstraße 160, 32584 Löhne, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
284.000 €
Termin
25. November 2026
11:00 Uhr
284.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 120 Häuser, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (285.000 €).
Im ersten Termin: Unter 142.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 198.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Oeynhausen, Hauptgebäude, Bismarckstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen, Etage E, Sitzungssaal 3
Aktenzeichen
0003 K 0050/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
213.527 €
199.000 € Kaufpreis + 14.527 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.089 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
32584 Löhne
Laut Gutachten handelt es sich um ein in Massivbauweise errichtetes, voll unterkellertes, 1,5 geschossiges Zweifamilienhaus, Baujahr 1970, Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 127,66 m² und im Dachgeschoss ca. 84,99 m² nebst Doppelgarage sowie einem unterkellerten Frisiersalon im Anbau mit ca. 97,62 m² Nutzfläche. Eine Wertmindeung für Bauschäden wurde berücksichtigt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.