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Zweifamilienhaus in Hoppenrade

Striggow 28a, 18292 Hoppenrade, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

241.000 €

Termin

11. November 2026

10:45 Uhr

Verkehrswert

241.000€

Im Vergleich: 32 % über dem mittleren Verkehrswert der 26 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (183.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
120.500168.700

Im ersten Termin: Unter 120.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 168.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 10:45 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

821 K 5-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 24.100 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 10:45 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %10.140 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %845 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %507 €
Summe Nebenkosten11.492 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

180.492 €

169.000 € Kaufpreis + 11.492 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung24.100 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.568 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Ort

18292 Hoppenrade

Amtliche Objektbeschreibung

821 K 5-24: Zweifamilienhaus in Hoppenrade OT Striggow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.