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Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Lalendorf

Dersentiner Chaussee 1a, 18279 Lalendorf, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

112.000 €

Termin

18. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

112.000€

Im Vergleich: 39 % unter dem mittleren Verkehrswert der 26 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (183.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
56.00078.400

Im ersten Termin: Unter 56.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 78.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

822 K 38-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 11.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %4.680 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %390 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %234 €
Summe Nebenkosten5.304 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

83.304 €

78.000 € Kaufpreis + 5.304 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung11.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.955 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude

Ort

18279 Lalendorf

Amtliche Objektbeschreibung

822 K 38-24: Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Lalendorf OT Lübsee

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.