Zur Karte

Denkmalgeschütztes ehem. Gutshaus in Suckow

Rosenweg 2, 18273 Suckow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

89.000 €

Termin

16. Dezember 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

89.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
44.50062.300

Im ersten Termin: Unter 44.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 62.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

821 K 4-26

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 8.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 16. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %3.720 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %310 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %186 €
Summe Nebenkosten4.216 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

66.216 €

62.000 € Kaufpreis + 4.216 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung8.900 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.143 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Denkmalgeschütztes ehem. Gutshaus

Ort

18273 Suckow

Amtliche Objektbeschreibung

821 K 4-26: Denkmalgeschütztes ehem. Gutshaus in Suckow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.