Kaiserstraße 242, 66386 St.Ingbert, Saarland
Verkehrswert
140.000 €
Termin
24. November 2026
08:30 Uhr
140.000€
Im Vergleich: 16 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 70.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 98.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 08:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 7 (EG)
Aktenzeichen
0010 K 0012/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
105.154 €
98.000 € Kaufpreis + 7.154 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.969 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnhaus mit Garage
Ort
66386 St.Ingbert
= ohne Gewähr:
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit Garage, Dachgeschoss ausgebaut, unterkellert, überwiegend freistehend, Baujahr unbekannt (jedoch höheres Alter), konservativer Massivbau, Satteldach, Heizung unbekannt.
KG: Diverse Keller, 1 PKW-Garage
EG: Diverse Wohnräume ca. 53,00 m²
DG: Diverse Wohnräume ca. 44,00 m²
Wohnfläche insgesamt ca. 97 m²
Grundstücksgröße: 512 m²
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.