Willi-Graf-Straße 27, 66386 Rohrbach, Saarland
Verkehrswert
460.000 €
Termin
10. November 2026
08:30 Uhr
460.000€
Im Vergleich: 177 % über dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 230.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 322.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. November 2026 · 08:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 7 (EG)
Aktenzeichen
0010 K 0024/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 3. November 2026
Dienstag, 10. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
345.506 €
322.000 € Kaufpreis + 23.506 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 16.325 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66386 Rohrbach
= ohne Gewähr:
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus in Massivbauweise, Baujahr ca. 1971, Satteldach, eingeschossig und unterkellert mit Doppelgarage.
Wohnfläche rd. 250 qm
KG: Keller, Flur, Treppenraum, Bad, Heizungsraum, Waschküche, 3 Kellerräume, Wohnraum, Diele, 3 Zimmer
EG: Flur, Treppenraum, Garderobe, Gäste-WC, Bad, 6 Zimmer, Küche, Balkon
Grundstücksgröße 727 qm
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.