Auf der Mess 3, 66386 St. Ingbert, Saarland
Verkehrswert
48.000 €
Termin
16. Februar 2027
08:30 Uhr
48.000€
Im Vergleich: 61 % unter dem mittleren Verkehrswert der 295 Eigentumswohnungen, die aktuell in Deutschland versteigert werden (122.000 €).
Im ersten Termin: Unter 24.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 33.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. Februar 2027 · 08:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 7 (EG)
Aktenzeichen
0010 K 0020/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 9. Februar 2027
Dienstag, 16. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
36.482 €
34.000 € Kaufpreis + 2.482 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.724 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
66386 St. Ingbert
= ohne Gewähr:
Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) im DG eines Zweifamilienhauses nebst Kellerraum Nr. 2
Beschreibung des Gebäudes:
1 Vollgeschoss, DG ausgebaut, unterkellert (außer Garage), Konservativer Massivbau, Satteldach, Gaszentralheizung, unbekanntes hohes Alter, links angebaut, Garage
Beschreibung der Eigentumswohnung:
Raumaufteilung : Küche, Dusche/WC, 3 Zimmer, Vorplatz
Wohnfläche: 63 qm
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.