Friedrich-Ebert-Straße 17, 97855 Lengfurt, Bayern
Verkehrswert
258.000 €
Termin
27. Januar 2027
09:00 Uhr
258.000€
Im Vergleich: 25 % unter dem mittleren Verkehrswert der 100 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (344.050 €).
Im ersten Termin: Unter 129.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 180.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
27. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
B001, Sitzungssaal Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Aktenzeichen
0002 K 0095/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 20. Januar 2027
Mittwoch, 27. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Bayern · GrESt 3,5 %
Gesamtinvestition
188.783 €
181.000 € Kaufpreis + 7.783 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.177 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweigeschossiges Wohnhaus
Wohnfläche
267 m²
Preis je m²
966 €
Grundstücksfläche
223 m²
Ort
97855 Lengfurt
Zweigeschossiges Wohnhaus im Altortbereich von Lengfurt, sehr wahrscheinlich vor 1914 errichtet. Das Bewertungsobjekt liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich und im Bereich eines Bodendenkmals.
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, deshalb beruht die Bewertung auf dem äußeren Anschein. Die Raumaufteilung, die Nutzung und bestehende Mietverhältnisse sind nicht bekannt, der Gutachter geht von einem Zweifamilienwohnhaus aus.
Straßenseitig sind Putzschäden durch mechanische Beschädigung erkennbar, rückwärtig fehlt teilweise der Anstrich. Der Schornsteinverkleidungsputz ist laut Gutachter schadhaft.
Auctia Pro
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Zweigeschossiges, wahrscheinlich vor 1914 errichtetes Wohnhaus in L-förmiger Bauweise im historischen Altortbereich von Lengfurt. Die Nutz- und Wohnfläche des Gebäudes wird auf ca. 267 m² geschätzt, wobei eine Nutzung als Zweifamilienhaus unterstellt wird. Da eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich war, basiert das zugrundeliegende Verkehrswertgutachten ausschließlich auf einer äußeren Augenscheinseinnahme. Die massive Immobilie verfügt über ein Satteldach mit älterer Ziegeldeckung sowie teilweise modernisierte Kunststoff- und Holzfenster. Außen sind mechanische Putzmängel an der Straßenfassade sowie unvollständige Fassadenbereiche auf der Rückseite durch frühere Rückbaumaßnahmen erkennbar. Im rückwärtigen Bereich an der Büttnerstraße befindet sich eine gepflasterte Freifläche mit einer Toröffnung.
Das Objekt liegt zudem im Bereich eines Bodendenkmals (D-6-6123-0091). Obwohl das Objekt im historischen Altortbereich liegt, ist die gesamte Region bei Überschwemmungen oder steigenden Pegeln (Meldestufen ab Pegel Steinbach) potenziellen Hochwasser- und Starkregenereignissen des Marktes Triefenstein ausgesetzt. Insbesondere der vermutlich vorhandene kleine Gewölbekeller läuft bei drückendem Grundwasser oder unzureichendem Rückstauschutz Gefahr, Schaden zu nehmen. Hinsichtlich der aktuellen Nutzung sowie bestehender Miet- oder Pachtverhältnisse liegen aufgrund der verweigerten Innenbesichtigung und fehlender Angaben der Beteiligten keine verbindlichen Daten vor. Auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Die Fenster sind teils aus Holz, teils aus Kunststoff, die Dachrinnen aus Kupferblech oder verzinktem Blech. Der Keller ist vermutlich als Gewölbekeller aus Naturstein ausgeführt.
Befunde des Gutachters · 3 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.