Zur Karte

Wochenendhaus

Uferstraße 28 A, 34302 Büchenwerra, Hessen

Versteigerung in 11 Tagen

Verkehrswert

20.000 €

Termin

17. November 2026

09:45 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

20.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
10.00014.000

Im ersten Termin: Unter 10.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 14.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

17. November 2026 · 09:45 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Melsungen, Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen, Raum: B 2

Aktenzeichen

0023 K 0016/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 10. November 2026

  • 2.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 11 Tagen

Dienstag, 17. November 2026

  • 09:45 Uhr
  • Amtsgericht Melsungen in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %840 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %70 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %42 €
Summe Nebenkosten952 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

14.952 €

14.000 € Kaufpreis + 952 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wochenendhaus

Baujahr

1960

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

34302 Büchenwerra

Objektbeschreibung

Wochenendhaus in Guxhagen-Büchenwerra an der Uferstraße, Baujahr ca. 1960er Jahre, in starker Hanglage errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss (ca. 13 m²) und Obergeschoss (ca. 28 m²) mit Holzverschalung und Satteldachkonstruktion. Das Objekt dient der Erholung und dem vorübergehenden Aufenthalt, nicht der dauerhaften Wohnnutzung.

Innenbesichtigung war nicht möglich, daher konnte die genaue Ausstattung nicht überprüft werden. Das Gebäude wird vermutlich mit einem Holzofen beheizt. Es sind keine Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Abwasser vorhanden, ein Hauptsperrventil für Flüssiggas befindet sich an der Außenwand.

Erhebliche Mängel bestehen bei der Hangabfangung (Standsicherheit gefährdet), am freistehenden Schornstein (starke Frostschäden am Kopf) und bei der Dacheindeckung (Verarbeitungsmängel im Übergangsbereich). Die Beseitigung dieser Schäden wird auf ca. 12.000 Euro geschätzt.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Gemarkung
  • 4 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

Wochenendhaus/Ferienhaus

betreibender Gläubiger: Wolfgang Wagner vertr. d. Rechtsanwalt Gerhard Meyer, Marktplatz 1, 34281 Gudensberg, Tel.: 05603-6565, Az.: 4/24 GM01 / Schü

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX unter Angabe des Kassenzeichens: 013173906092.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Untergeschoss ca. 13 m² und Obergeschoss ca. 28 m², beide hangseitig in den Hang eingebaut. Holzfenster mit Doppelverglasung, offene Holzterrasse. Separater gemauerter Schornstein.

Befunde des Gutachters · 4 Befunde

  • Dach (2)
  • Fassade
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.