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Unbebautes Grundstück in Hanglage

Am Rothenberg 9, 97848 Rechtenbach, Bayern

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

59.000 €

Termin

12. November 2026

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

59.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
29.50041.300

Im ersten Termin: Unter 29.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 41.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001

Aktenzeichen

0003 K 0046/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 5.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Würzburg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %1.435 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %205 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %123 €
Summe Nebenkosten1.763 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

42.763 €

41.000 € Kaufpreis + 1.763 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.900 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Grundstücksfläche

1.096 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

97848 Rechtenbach

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück in ausgeprägter Hanglage am nördlichen Ortsrand von Rechtenbach, baureif nach Bebauungsplan "Oberer Schlittenweg". Das 1.096 m² große Grundstück mit ca. 18 m Straßenfront ist als Bauplatz für individuellen Wohnungsbau vorgesehen und von überwiegend ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäuser umgeben.

Die medizinische Nahversorgung befindet sich in unmittelbarer Nähe (0,4 km), eine Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar (0,3 km). Die nächste Grundschule liegt etwa 7 km entfernt, das nächste Einkaufszentrum (City Galerie Aschaffenburg) etwa 31 km weit weg.

Das Grundstück weist erhebliche Mängel auf: eine ungesicherte, ausgehobene Baugrube befindet sich noch vor Ort, der Aushub von ca. 500 m³ lagert teilweise auf benachbarten Grundstücken und muss entsorgt werden. Die Lärmimmission ist sehr gering.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten, alle als schwer eingestuft
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Unbebautes Grundstück in ausgeprägter Hanglage am Ortsrand -Bauplatz für individuellen Wohnungsbau, das Grundstück verfügt über eine ausgehobene Baugrube, keine entsprechende Sicherung der Baugrube, Gefahr in Verzug, gemäß telefonischer Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Rechtenbach vom 14.10.2024 wurden im Zuge der Baugrubenerstellung ca. 500 m³ Aushub auf den benachbarten Grundstücken gelagert, welche künftig entsorgt werden müssen, auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen.;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Außenanlagen (2)

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.