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Unbebautes Grundstück in Bad Kissingen

Tilman-Riemenschneiderstraße 2, 97688 Bad Kissingen, Bayern

Versteigerung in 3 Tagen

Verkehrswert

272.000 €

Termin

9. November 2026

Uhrzeit noch nicht bekannt

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden
Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

272.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
136.000190.400

Im ersten Termin: Unter 136.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 190.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

9. November 2026

Uhrzeit noch nicht bekannt, siehe amtliche Bekanntmachung

Versteigerungsort

Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6

Aktenzeichen

0803 K 0010/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 2. November 2026

  • 27.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 3 Tagen

Montag, 9. November 2026

  • Uhrzeit noch nicht bekannt
  • Amtsgericht Schweinfurt in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %6.650 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %950 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %570 €
Summe Nebenkosten8.170 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

198.170 €

190.000 € Kaufpreis + 8.170 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung27.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.633 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Grundstücksfläche

1.078 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

97688 Bad Kissingen

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück (Bauparzelle) in Bad Kissingen-Nordosten, Flurstück 1329/83 mit einer Größe von 1.078 m². Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen mit Anschlüssen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation und Abwasser. Es liegt in einem Wohngebiet unweit des Parkfriedhofs mit gering bis zeitweise mäßiger Verkehrsbelastung.

Das Grundstück ist unregelmäßig geschnitten und hängig mit Anstieg von Südwesten nach Nordosten. Nach § 34 BauGB bebaubar, es existiert kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Wohnbaufläche aus. Laut Unterlagen wurde 2021 ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten genehmigt.

Die Freifläche weist Wildwuchs auf, im nördlichen Teil befinden sich Betonrabatten. Das Grundstück ist nicht gestaltet und angelegt. Es liegt im Heilquellenschutzgebiet Bad Kissingen und ist nicht überschwemmungsgefährdet. Nach Abwägung der Lage, Beschaffenheit und des hängigen Geländes wird das Grundstück als durchschnittlich marktgängig eingestuft.

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Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 1 weitere Angabe in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt
Bad Kissingen1329/83Gebäude- und FreiflächeTilman-Riemenschneider-Straße 2, 40,107812791

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Laut Gutachten: Unbebautes Grundstück: Bauparzelle, erschlossener Zustand, Lage in einem Ortsbereich ohne Bebauungsplan; bebaubar nach § 34 BauGB;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Unbebautes Grundstück, Bauparzelle. Ortsüblich erschlossener Zustand mit Anschlüssen für Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser und Zufahrt von öffentlicher Verkehrsfläche.

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.