Metzer Straße, 66117 Saarbrücken, Saarland
Verkehrswert
48.000 €
Termin
22. Januar 2027
09:00 Uhr
48.000€
Im ersten Termin: Unter 24.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 33.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
22. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0090/2025
Nächste Schritte
Freitag, 15. Januar 2027
Freitag, 22. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
36.482 €
34.000 € Kaufpreis + 2.482 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.724 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebautes Grundstück
Ort
66117 Saarbrücken
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück. Im angrenzenden Bereich zur Straße sind zurzeit Parkplätze hergestellt. Auf dem rechts angrenzenden Grundstück ist ein Wohnhaus auf die Grundstücksgrenze gebaut. Auf dem Grundstück befinden sich insgesamt 5 Stellplätze. Laut Aussage des Eigentümers sind momentan 2 Stellplätze vermietet für je 50€ /Monat.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.