Bergstraße 15, 66115 Saarbrücken, Saarland
Verkehrswert
36.300 €
Termin
16. Februar 2027
09:00 Uhr
36.300€
Im Vergleich: 78 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 18.150 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 25.410 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0024/2024
Nächste Schritte
Dienstag, 9. Februar 2027
Dienstag, 16. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
26.825 €
25.000 € Kaufpreis + 1.825 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.268 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66115 Saarbrücken
Einfamilienhaus; Massivbau; dreigeschossig, teilunterkellert, Pultdach, zweiseitig angebaut; Baujahr ca. 1902, teilweise Modernisierung in den 1990ern Jahren; Aufbau: KG: Teilkeller; EG: Küche, Duschbad bestehend aus Dusche, WC, Waschbecken; OG: Wohnzimmer; DG: Mehrzweckraum ohne Fenster, Ausbau in einfachem Wohnraumstandard; Gesamtwohnfläche ca. 32qm (EG, OG) zzgl. Mehrzweckraum Dachgeschoss mit rd. 16 qm Nutzfläche; Es besteht ein erheblicher Instandsetzungsbedarf.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.