Karlstraße 25, 66125 Saarbrücken, Saarland
Verkehrswert
92.000 €
Termin
24. November 2026
09:00 Uhr
92.000€
Im Vergleich: 45 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 46.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 64.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0067/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
68.672 €
64.000 € Kaufpreis + 4.672 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.245 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66125 Saarbrücken
Grundstück bebaut mit einem einseitig angebauten Einfamilienhaus; teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Innenausbau nicht fertiggestellt, erheblicher Fertigstellungsbedarf (Rohbau). Baujahr: geschätzt um 1930 Wohnfläche: ca. 135 qm Nutzfläche: ca. 49,5 qm Raumaufteilung: KG: 2 Kellerräume, Flur, Garage, TRH; Erdgeschoss: Küche, Essen, Wohnen, Flur, Bad, TRH; Dachgeschoss: 3 Zimmer, Flur, Bad, TRH. Das Objekt wird zurzeit nicht genutzt (Stand: 16.07.2025). Modernisierung: ca. 1977 Umbauten (Garage).
Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss. Der bauliche Zustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungs- und Fertigstellungsbedarf. Der Garten ist verwildert.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.