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Teileigentum im Kellergeschoss

Schleiermacherstraße 18, 10961 Kreuzberg, Berlin

Versteigert wird: eine einzelne Gewerbeeinheit oder Garage im Gebäude

Versteigerung in 30 Tagen

Verkehrswert

290.000 €

Termin

8. Dezember 2026

11:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

290.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
145.000203.000

Im ersten Termin: Unter 145.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 203.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

8. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

A 144, Sitzungssaal Amtsgericht Kreuzberg, Möckernstraße 130, 10963 Berlin

Aktenzeichen

0030 K 0059/2024

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 1. Dezember 2026

  • 29.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 8. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Kreuzberg in Berlin
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Berlin · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %12.180 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.015 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %609 €
Summe Nebenkosten13.804 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

216.804 €

203.000 € Kaufpreis + 13.804 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung29.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.292 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Gewerbeeinheit (z.B. Laden

Grundstücksfläche

269 m²

Baujahr

ca. 1884

Zimmer

3

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

10961 Kreuzberg

Objektbeschreibung

Teileigentum im Kellergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in der Schleiermacherstraße in Berlin-Kreuzberg, in mittlerer Wohnlage rund 3 km vom Potsdamer Platz entfernt. Das fünfgeschossige, unterkellerte Gebäude stammt um 1884 und ist in Massivbauweise errichtet.

Die Einheit liegt links im Kellergeschoss und ist vom Gehweg aus über einen vierstufigen Niedergang erreichbar. Sie umfasst einen Raum mit Küchennische, zwei Flure, ein Bad und zwei weitere Räume zum Hof. Das Teileigentum ist derzeit eigengenutzt.

Die Ausstattung ist einfach bis durchschnittlich. Wand- und Deckenbekleidungen sowie Bodenbeläge fehlen teilweise, Türen und Zargen sind überaltert und die Heizkörper zeigen Korrosion. Der Gutachter sieht Unterhaltungsstau und Modernisierungsbedarf, dessen Werteinfluss im Verkehrswert berücksichtigt ist.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Endenergieverbrauch, Energieträger
  • 4 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Es handelt sich um eine nicht zu Wohnzwecken dienende Einheit mit Küchennische, 2 Flure, Bad im Kellergeschoss links. Hinsichtlich des Grundrisses wird auf das Gutachten verwiesen.Die Nutzfläche beträgt 79,84 m².Die im Grundbuch in Abt. III eingetragenen Rechte sind nach den derzeitigen Versteigerungsbedingungen von einem Ersteher in voller Höhe zu übernehmen.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau aus Mauerwerk, unterkellert. Flachdach mit Dachpappeneindeckung. Fenster aus Holz oder Kunststoff, doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Innenausbau (4)
  • Heizung

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.