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Eigentumswohnung im Schillerkiez

Schillerpromenade 6, 12049 Neukölln, Berlin

Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude

Versteigerung in 93 Tagen

Verkehrswert

140.000 €

Termin

8. Februar 2027

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

140.000€

Im Vergleich: 91 % unter dem mittleren Verkehrswert der 10 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Berlin versteigert werden (1.637.500 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
70.00098.000

Im ersten Termin: Unter 70.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 98.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

8. Februar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

128, Sitzungssaal Amtsgericht Neukölln, Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin

Aktenzeichen

0070 K 0118/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 1. Februar 2027

  • 14.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 8. Februar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Neukölln in Berlin
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Berlin · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %5.880 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %490 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %294 €
Summe Nebenkosten6.664 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

104.664 €

98.000 € Kaufpreis + 6.664 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung14.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.969 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohn-/Geschäftshaus

Wohnfläche

36,83 m²

Preis je m²

3.801 €

Baujahr

1909

Zimmer

1

Ort

12049 Neukölln

Objektbeschreibung

Einzimmerwohnung mit separater Küche, Badezimmer, Abstellraum und Flur im 1. Obergeschoss des Gartenhauses eines Wohn- und Geschäftshauses in Berlin-Neukölln, Schillerkiez. Die Wohnung liegt im Quergebäude ohne Sichtbezug zur Straße.

Das Gebäude wurde 1909 fertiggestellt und ist ein fünfgeschossiger Baukörper mit Vollunterkellerung und unausgebautem Dachgeschoss. Die Wohnung konnte nicht besichtigt werden, Zustand und Ausstattung sind daher nicht bekannt.

Der Gutachter setzt einen unvermieteten Zustand an, der Vermietungsstand ist jedoch nicht bekannt. Die Gesamtanlage befindet sich in unterdurchschnittlichem Zustand, und die Eigentümergemeinschaft verfügt über keine Instandhaltungsrücklage.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 8 Befunde aus dem Gutachten, 2 davon als schwer eingestuft
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Grundstücksanteil und 3 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Nach den Ermittlungen der Sachverständigen handelt es sich um eine Einzimmerwohnung nebst separater Küche, Badezimmer, Abstellraum und Flur belegen im 1. Obergeschoss des Gartenhauses eines fünfgeschossigen Mehrfamilienwohn-/ Geschäftshauses mit Kellergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr 1909). Die Wohnfläche beträgt ca. 36,83 m² (ohne Gewähr). Die weiteren Einzelheiten können auch dem in der Geschäftsstelle (Zimmer 118) des Amtsgerichts Neukölln ausliegenden Gutachten entnommen werden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 8 Befunde

  • Dach (3)
  • Innenausbau (2)
  • Fassade
  • Keller
  • Sanitär

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.