Pommernstraße 18, 66976 Rodalben, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
94.000 €
Termin
25. November 2026
09:00 Uhr
94.000€
Im ersten Termin: Unter 47.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 65.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pirmasens, Saal153
Aktenzeichen
0002 K 0053/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
69.828 €
66.000 € Kaufpreis + 3.828 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.346 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
66976 Rodalben
Eigentumswohnung in einer Anliegerstraße im Neubaugebiet von Rodalben; die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines freistehenden, zweigeschossigen, unterkellerten Dreifamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr 1962; Aufteilung der Wohnung: Wohnen, Eltern, Kind, Kochen, Bad, Flur, Balkon; Kellerraum im Kellergeschoss; Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) und Stadtverwaltung in fußläufiger Entfernung;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.