Neuenzinnen, 39288 Burg, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
46.000 €
Termin
17. November 2026
10:00 Uhr
46.000€
Im ersten Termin: Unter 23.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 32.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0020/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
33.856 €
32.000 € Kaufpreis + 1.856 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.622 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
39288 Burg
innerstädtisch gelegenes, überwiegend unbebautes Grundstück (4.386 m²) mit einem in schlechtem Unterhaltungszustand befindlichen Unterstand einfachster Bauart in unmittelbarer Nähe zu Wohnbauflächen, Kleingartenanlage, Jüdischem Friedhof und Waldfläche Bewuchs mit Gräsern, Büschen und Bäumen (teils nicht mehr standfest bzw. entwurzelt) potentielles Bauland von ca. 650 m² Bodendenkmal, Bauvorhaben benötigen Genehmigung gemäß § 14 DenkmSchG LSA
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.