Am Fuchsberg 47, 39175 Biederitz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
168.000 €
Termin
25. November 2026
10:00 Uhr
168.000€
Im Vergleich: 156 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 84.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 117.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0003/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
124.844 €
118.000 € Kaufpreis + 6.844 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.983 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
39175 Biederitz
lfd. Nr. 1:
Hinterland/ Garten ohne Anschluss an öffentliche Straße; Wegerechte nicht vorhanden
(Inselgrundstück)
lfd. Nr. 2
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus; Bj. ca. 1957; Wohnfl, ca. 91 m²; vermutlich teilsaniert und unterkellert; Nebengebäude mit Grundfläche von rd. 26 m²; nur Außenbesichtigung
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.