Ernst-Thälmann-Straße 16, 39317 Parey, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
7.000 €
Termin
3. Dezember 2026
10:00 Uhr
7.000€
Im Vergleich: 89 % unter dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 3.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 4.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0007/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 26. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
5.290 €
5.000 € Kaufpreis + 290 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 254 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
39317 Parey
Grundstück bebaut mit Wohnhaus (Doppelhaushälfte, Erdgeschoss, überwiegend nicht ausgebautes Dachgeschoss, kleiner Teilkeller, Wohnfläche ca.: 63 m², Baujahr ca.: 1886, deutliche Feuchtigkeitsmerkmale in einzelnen Räumen, unterdurchschnittlicher, unbewohnbarer Zustand)
Wasserversorgung seit 2023 komplett zurückgebaut
verwahrloste Außenanlagen
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.