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Mehrfamilienhaus in Warsleben

Friedensstraße 20, 39393 Warsleben, Sachsen-Anhalt

Versteigerung in 25 Tagen

Verkehrswert

129.000 €

Termin

1. Dezember 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

129.000€

Im Vergleich: 54 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
64.50090.300

Im ersten Termin: Unter 64.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 90.300 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

1. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49

Aktenzeichen

0015 K 0011/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 24. November 2026

  • 12.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 1. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Oschersleben in Sachsen-Anhalt
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %4.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %450 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %270 €
Summe Nebenkosten5.220 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

95.220 €

90.000 € Kaufpreis + 5.220 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.900 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.563 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

39393 Warsleben

Amtliche Objektbeschreibung

Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen; bebaut mit einem teilunterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit nicht aus gebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1801); fast mittig an der hofseitigen, westlichen Traufseite ein zweigeschossiger Treppenhausanbau mit den Zugängen zum Wohnhaus und zum Teilkeller. Das Gebäude verfügt über drei Wohnungen, die am Ortstermin nach den vorliegenden Informationen bis auf die Wohnung im Erdgeschoss, rechts vermietet und genutzt sind. Es fanden Modernisierungsmaßnahmen in Form von Erneuerung des Dachbelags mit der Dachentwässerung, der Einbau isolierverglaster Fenster, die überwiegende Erneuerung der Leitungssysteme und Installationen, die Modernisierung der Heizungsanlage, der Einbau bzw. Sanierung von Bädern/WC statt. Es bestehen Baumängel in Form von Feuchtigkeit vielerorts im Bereich der Außenwände mit Schimmelbildung vor allem im Erdgeschoss, aber auch an der Fassade, deutlich sichtbar im Hofbereich mit dem reparaturbedürftigen Regenfallrohr nahe dem Südgiebel. Das Grundstück besitzt keinen eigenen Trinkwasserhausanschluss und wird aktuell über das Nachbargrundstück versorgt. Das Grundstück besitzt auch keinen eigenen Anschluss an die Schmutzwasserbeseitigung; die Entsorgung erfolgt auch über das Nachbargrundstück.

Zum Bewertungsobjekt gehört ein massives, zweigeschossiges, nicht unterkellertes Nebengebäude sowie weitere, gleichartige, durch ihre ehemalige landwirtschaftliche Nutzung als Scheunen oder Ställe geprägte bauliche Anlagen, die auch als Garagen genutzt werden und teilweise vermietet sind.

Das Bewertungsobjekt ist nach Auskunft des SB Denkmalschutz des Landkreises Börde als Baudenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.