Straße der Freundschaft 1, 39393 Neuwegersleben, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
64.000 €
Termin
1. Dezember 2026
13:00 Uhr
64.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 32.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 44.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
1. Dezember 2026 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49
Aktenzeichen
0015 K 0003/2026
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 24. November 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
47.610 €
45.000 € Kaufpreis + 2.610 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.282 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
leerstehendes Wohnhaus mit 2 freistehenden Nebengebäuden
Ort
39393 Neuwegersleben
Bebaut mit einem jahrelang leerstehenden Wohnhaus mit Kellergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss mit einem mangelhaften desolaten Bauzustand ohne erfolgte Sanierungs- und Werterhaltungsmaßnahmen sowie 2 freistehenden Nebengebäuden (alles Baujahr ca. 1890). Die Nebengebäude wurden aufgrund des Bauzustandes als einsturzgefährend deklariert sind und teilweise vom zuständigen Landkreis durch einen umlaufenden Bauzaun gesperrt. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal "ehemaliges Sägewerk", so dass die denkmalschutzrechtlichen Belange zu beachten sind. Die Grundstücksfläche besteht aus 1.433 qm Wohnbaufläche und 12.924 qm Gehölzfläche.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.