HInter der Kirche 276, 39393 Wulferstedt, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
235.000 €
Termin
2. Februar 2027
09:30 Uhr
235.000€
Im Vergleich: 259 % über dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 117.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 164.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
2. Februar 2027 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49
Aktenzeichen
0015 K 0001/2026
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 26. Januar 2027
Dienstag, 2. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
174.570 €
165.000 € Kaufpreis + 9.570 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.366 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
39393 Wulferstedt
Wohnbaufläche. Bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, ohne Kellergeschoss; Baujahr 2000. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist gut. Kleine Restarbeiten im Ausbau Dachgeschoss vorhanden. Ebenso bestehen Fassadenverschmutzungen. Zu den sonstigen baulichen Anlagen gehören eine Doppelgarage mit befriedigendem Allgemeinzustand und einem Geräteschuppen in mangelhaftem Allgemeinzustand. Bei Erdeingriffen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.