Mittelstraße 4, 08412 Werdau, Sachsen
Verkehrswert
20.000 €
Termin
19. November 2026
09:00 Uhr
20.000€
Im Vergleich: 44 % unter dem mittleren Verkehrswert der 12 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Sachsen versteigert werden (36.000 €).
Im ersten Termin: Unter 10.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 14.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Pölbitzer Straße 9, 08058 Zwickau / Raum: 7 Sitzungssaal
Aktenzeichen
0012 K 0130/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
14.882 €
14.000 € Kaufpreis + 882 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
08412 Werdau
unverbindl. Angaben lt. Gutachten:
bebaut mit zweigeschossigen, unterkellerten MFH mit Hintergebäude und ausgebauten DG in ruhieger Seitenstraße, Im Objekt befinden sich 4 WE und eine Gewerbeeinheit. Gesamtnutzfläche ca. 266 m², Baujahr ca. 1895, Sanierung ca. 2000. Nach Brandschadenn im Jahr 2007 leerstehend. Aufgrund des Brandes größerer Sanierungs- und Reparaturbedarf
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.