Mittelstraße 14, 06712 Zeitz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
33.000 €
Termin
9. November 2026
10:30 Uhr
33.000€
Im Vergleich: 88 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 16.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 23.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. November 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Zeitz Saal 308
Aktenzeichen
0005 K 0003/2024
Nächste Schritte
Montag, 2. November 2026
Montag, 9. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
24.334 €
23.000 € Kaufpreis + 1.334 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.166 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
06712 Zeitz
- nur aufgrund äußerer Inaugenscheinnahme -
Das Grundstück ist mit einem 4-geschossigen Mehrfamilienhaus bebaut, vermutlich voll unterkellert, Baujahr um 1890, Wohnfläche ca. 370 m². Das Objekt ist seit mehreren Jahren leerstehend. Eine angemessene und zeitgemäße Nutzung ist im derzeitigen vermuteten Zustand nicht mehr möglich. Des Weiteren befindet sich eine Garage auf dem Grundstück, Baujahr vermutlich um 1973, allenfalls vermutlich nur noch eingeschränkt nutzbar.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.