Liebknechtstraße 18, 06712 Zeitz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
2.000 €
Termin
7. Dezember 2026
09:00 Uhr
2.000€
Im Vergleich: 98 % unter dem mittleren Verkehrswert der 10 Eigentumswohnungen, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (88.250 €).
Im ersten Termin: Unter 1.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
7. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Zeitz Saal 308
Aktenzeichen
0005 K 0004/2024
Nächste Schritte
Montag, 30. November 2026
Montag, 7. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
1.058 €
1.000 € Kaufpreis + 58 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 51 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
06712 Zeitz
3-Zimmer-Wohnung in einem 4-geschossigen Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohneinheiten. Die Wohnung und das Haus befinden sich in einem desolaten und nicht nutzbaren Zustand. Die Wohnfläche beträgt ca. 69 m². In der Vergangenheit erfolgte Sanierungsleistungen sind nicht mehr werthaltig. Die Wohnung weist Schwarzschimmelbefall auf und steht vermutlich, wie auch das Gesamtgebäude, seit mehreren Jahren leer. Für eine künftige Nutzung ist eine Komplettsanierung erforderlich. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA (Baudenkmal).
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.