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Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) in Zeitz

August-Bebel-Str. 46, 06712 Zeitz, Sachsen-Anhalt

Versteigerung in 80 Tagen

Verkehrswert

32.000 €

Termin

25. Januar 2027

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

32.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
16.00022.400

Im ersten Termin: Unter 16.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 22.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

25. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Zeitz Saal 308

Aktenzeichen

0005 K 0012/2021

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 18. Januar 2027

  • 3.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 25. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Zeitz in Sachsen-Anhalt
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %1.100 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %110 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %66 €
Summe Nebenkosten1.276 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

23.276 €

22.000 € Kaufpreis + 1.276 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung3.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.115 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Gewerbeeinheit (z.B. Laden

Ort

06712 Zeitz

Amtliche Objektbeschreibung

-infolge äußerer Inaugenscheinnahme -

Gewerbeeinheit in einem 4-geschossigen, unterkellerten Gebäude mit ausgebautem Mansardendach, Baujahr um 1910, 2001/2002 erfolgte Instandsetzung und Modernisierung, Nutzfläche ca. 61 m². Das Gesamtgebäude ist ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 (Bestandteil eines Denkmalbereichs) udn Nr. 4 (Bestandteil eines archäologischen Flächendenkmals) DenkmSchG LSA.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.