Friedrich-Ebert-Platz, 77933 Lahr, Baden-Württemberg
Verkehrswert
1.636.500 €
Termin
13. November 2026
09:30 Uhr
1.636.500€
Im ersten Termin: Unter 818.250 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.145.550 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal I ( Raum 107)
Aktenzeichen
0012 K 0014/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
1.212.468 €
1.146.000 € Kaufpreis + 66.468 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 58.102 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Innerstädtische Brachfläche
Ort
77933 Lahr
Objektbeschreibung und Lage (lt. Mitteilung d. Sachverständigen)
Innerstädtische Brachfläche, unbebautes Sondergebiets-Grundstück - derzeit zu rund 50% aufgrund Gewerbemietvertrags als unbefestigte, grob geschotterte PKW-Abstellfläche genutzt.
Lt. Bebauungsplan („AREAL STADTBAHNHOF" - rechtsverbindlich seit 07. April 2001) vorgesehene Nutzung: Hotel, Büro-/Dienstleistungseinrichtungen
Das Bewertungsgrundstück liegt in direkter Nachbarschaft zu einem Einkaufszentrum, an der Bundesstrasse B 415 sowie rund 800 m zum Lahrer Stadtzentrum/Altstadt entfernt.
Das Grundstück ist zum Großteil ebenerdig angelegt mit leichtem Erdwall (Südgrenze Grundstück) und basis-erschlossen.
Es handelt sich um eine Fläche, die im Rahmen der kontinuierlichen Erfassung altlastenverdächtiger Flächen im Ortenaukreis erhoben wurde. Bei Erdarbeiten bzw. Eingriffen in den Untergrund im Rahmen zukünftiger Baumaßnahmen ist zu beachten, dass die anfallenden Aushubmassen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.