Ulmenweg 3, 77656 Offenburg, Baden-Württemberg
Verkehrswert
110.000 €
Termin
11. Dezember 2026
09:30 Uhr
110.000€
Im Vergleich: 40 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Eigentumswohnungen, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (182.000 €).
Im ersten Termin: Unter 55.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 77.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. Dezember 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Offenburg, Außenstelle, Zeller Str. 38, Offenburg, Sitzungssaal 11
Aktenzeichen
0002 K 0021/2025
Nächste Schritte
Freitag, 4. Dezember 2026
Freitag, 11. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
81.466 €
77.000 € Kaufpreis + 4.466 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.904 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
77656 Offenburg
Hier geht es nur um einen hälftigen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung. Diese Wohnung ist eine 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon im 3. Obergeschoss und der Adresse Ulmenweg 3. Das Baujahr ist 1965. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 92 m² und der Kellerraum eine Nutzfläche von 12 m².
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.