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Einfamilienhaus in Seelbach

Sonnhalde 8, 77960 Seelbach, Baden-Württemberg

Versteigerung in 14 Tagen

Verkehrswert

320.000 €

Termin

20. November 2026

09:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

320.000€

Im Vergleich: 21 % unter dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
160.000224.000

Im ersten Termin: Unter 160.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 224.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

20. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal I ( Raum 107)

Aktenzeichen

0012 K 0005/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 13. November 2026

  • 32.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 14 Tagen

Freitag, 20. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Lahr in Baden-Wuerttemberg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %11.200 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.120 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %672 €
Summe Nebenkosten12.992 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

236.992 €

224.000 € Kaufpreis + 12.992 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung32.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 11.357 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

77960 Seelbach

Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung / Lage (lt. Angabe des Sachverständigen)

Vollständig unterkellertes Einfamilienhaus (Wohnfläche 164,83 qm) in Hanglage mit Garage in reiner Wohnlage am östlichen Ortsrand; Baujahr 1972

Das Gebäude gliedert sich laut Plänen in ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss sowie ein Spitzboden. Das Kellergeschoss ist über eine Wendeltreppe unmittelbar mit dem Wohn- und Essbereich im Erdgeschoss verbunden. Im Kellerbereich Raum mit integrierter Bar (Aufenthalts- oder Hobbyraum), separater Gästeraum, ein Geräteraum, Trockenraum sowie Heizraum (haustechnischen Anlagen), separates Badezimmer mit Dusche und WC.

Das Erdgeschoss ist bergseits über einen ebenerdigen Hauseingang und über die Garage erschlossen; eine talseitige Erschließung besteht nicht. Die innere Verbindung erfolgt über die zentrale Wendeltreppe zum Kellergeschoss. Nach den Bauplänen umfasst das Erdgeschoss einen offenen Wohn- und Essbereich mit vorgelagertem, zur West- und Südseite auskragendem Erker; dieser Bereich ist großflächig verglast und ermöglicht einen Ausblick auf die unterhalb liegende Terrasse und den Garten, ohne direkten Austritt vom Erdgeschoss. Ergänzend sind eine Küche, ein Bad, ein separates WC, ein Schlafzimmer sowie zwei Kinderzimmer vorhanden, erschlossen über den zentralen Flur. Seitlich befindet sich eine Einzelgarage. Auf dem Lageplan ist zudem ein „geplantes Schwimmbad" südlich der Terrasse vermerkt; dieses konnte bei der Ortsbesichtigung aufgrund dichten Bewuchses nicht verifiziert werden. Das Objekt konnte im Rahmen der Besichtigung lediglich von außen besichtigt werden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.