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Grundstück als Pkw-Stellplatz

Kanalstraße, 63619 Bad Orb, Hessen

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

5.500 €

Termin

12. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

5.500€

Wertgrenzen
50 %70 %
2.7503.850

Im ersten Termin: Unter 2.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.850 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

AG Gelnhausen, Philipp-Reis-Str. 9, Saal 11 EG.

Aktenzeichen

0083 K 0021/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 550 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Gelnhausen in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %240 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %20 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %12 €
Summe Nebenkosten272 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

4.272 €

4.000 € Kaufpreis + 272 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung550 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 203 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Grundstück genutzt als PKW-Stellplatz

Grundstücksfläche

85 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

63619 Bad Orb

Objektbeschreibung

Das Bewertungsobjekt ist ein 85 m² großes, unbebautes Grundstück im historischen Ortskern von Bad Orb, unweit von Kurpark, Sparkasse und Polizei gelegen. Die überwiegend ebene, gepflasterte Fläche wird derzeit als Parkplatz genutzt und grenzt an mehrere Nachbargebäude an.

Rechtlich ist auf der Fläche nur ein einzelner Pkw-Stellplatz nachweisbar, da wegen notwendiger Fluchtwege über Fenster, Türen und Lichtschächte der Nachbargebäude die nutzbare Breite deutlich eingeschränkt ist. Das Grundstück gilt außerdem als baurechtlich nicht bebaubar, da kein nutzbares Baufenster ohne Zustimmung der Anlieger besteht. Es liegt weder eine Vermietung noch eine Eigennutzung vor, die Bewertung erfolgt auf Basis einer marktüblich erzielbaren Stellplatzmiete von 30 €/m².

Der Wert wird maßgeblich durch die eingeschränkte Nutzbarkeit gemindert, ein Abschlag von 50 % auf den vorläufigen Ertragswert wurde wegen der Beeinträchtigungen durch Lichtschächte, Türen und Tore vorgenommen. Für Käufer mit Interesse an einer innerstädtischen Stellplatzfläche in der Kurstadt Bad Orb bietet das Grundstück trotz der rechtlichen Einschränkungen einen gesicherten Vermietungsertrag.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Befunde aus dem Gutachten, alle als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 5 mehr
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundstück genutzt als PKW-Stellplatz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 2 Befunde

  • Außenanlagen (2)

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.