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Gewerbeimmobilie mit zwei Carports

Gotthelf-Leimbach-Straße 11a, 37079 Göttingen, Niedersachsen

Versteigerung in 31 Tagen

Verkehrswert

742.000 €

Termin

8. Dezember 2026

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

742.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
371.000519.400

Im ersten Termin: Unter 371.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 519.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

8. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht, Saal B 011, der

Aktenzeichen

0075 K 0002/2023

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 1. Dezember 2026

  • 74.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 8. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Göttingen in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %25.950 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.595 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.557 €
Summe Nebenkosten30.102 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

549.102 €

519.000 € Kaufpreis + 30.102 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung74.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 26.313 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Gewerbeimmobilie

Wohnfläche

191 m²

Preis je m²

3.885 €

Grundstücksfläche

3.093 m²

Baujahr

1970

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

37079 Göttingen

Objektbeschreibung

Gewerbehalle mit zwei Carports im Industriegebiet Göttingen, rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt, mit einer Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe. Das Gebäude wurde 1970 massiv errichtet, ist überwiegend zweigeschossig und nicht unterkellert.

Das Erdgeschoss umfasst Wohnnutzung, einen Mietergemeinschaftsraum und die Heizung, das Obergeschoss ist ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt. Das Objekt ist teilweise eigengenutzt und teilweise als Wohnungen vermietet, die Wohnnutzung entspricht jedoch nicht dem aktuell geltenden Bauordnungsrecht.

Augenscheinlich modernisiert wurden Dach, Fassade, Fenster, Innenausbau und Türen. Laut Gutachten besteht ein Unterhaltungsstau mit allgemeinem Renovierungsbedarf.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Fabrik/ Industriegebäude Baujahr 1970, massiv; Satteldach (Tonziegel/ Betondachstein); überwiegend zweigeschossig (EG; OG), nicht unterkellert. Bisher durchgeführte augenscheinliche Modernisierungen: Dach, Fassade, Fenster, Innenausbau, Türen. Nutzfläche: rd. 1. 150 m2 ; Wohnfläche Eigentümer: rd. 191 m2.

Aktuelle Nutzung: Wohnen/ Vermietungen.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Der bauliche Zustand wird als normal eingestuft, Besonnung und Belichtung sind gut und wesentliche Bauschäden nicht erkennbar.

Bauweise

Massivbau, nicht unterkellert. Satteldach mit Dachziegeln aus Ton oder Dachziegeln aus Beton.

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Außenanlagen
  • Dach
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.