Hauptstraße 16, 37434 Krebeck, Niedersachsen
Verkehrswert
102.000 €
Termin
18. November 2026
11:30 Uhr
102.000€
Im Vergleich: 47 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 51.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 71.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. November 2026 · 11:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Duderstadt, Hinterstr. 33, 37115 Duderstadt, Raum: Saal 10
Aktenzeichen
0001 K 0004/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
75.118 €
71.000 € Kaufpreis + 4.118 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.600 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
37434 Krebeck
Einfamilienhaus mir 2 PKW-Garageneinstellplätzen, zweigeschossig, unterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss, ca. 1920 erbaut, 1995 teilmodernisiert, Gebäudezugang nicht barrierefrei, Flüssiggasheizung,
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.