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Garage in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Blankenheimer Str. 4, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 68 Tagen

Verkehrswert

11.000 €

Termin

13. Januar 2027

14:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

11.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
5.5007.700

Im ersten Termin: Unter 5.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 7.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

13. Januar 2027 · 14:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sitzungssaal 106

Aktenzeichen

0006 K 0020/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 6. Januar 2027

  • 1.100 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 13. Januar 2027

  • 14:00 Uhr
  • Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %400 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %40 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %24 €
Summe Nebenkosten464 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

8.464 €

8.000 € Kaufpreis + 464 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.100 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 406 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Garage Nr. 76 (als Teil einer Garagenzeile)

Ort

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Amtliche Objektbeschreibung

Garage Nr. 76 (als Teil einer Garagenzeile), Baujahr vermutlich um 1965

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.