Blieskasteler Weg 15, 66453 Herbitzheim, Saarland
Verkehrswert
142.000 €
Termin
10. Dezember 2026
08:45 Uhr
142.000€
Im Vergleich: 14 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 71.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 99.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
10. Dezember 2026 · 08:45 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Homburg, Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg -Sitzungssaal 105
Aktenzeichen
0003 K 0041/2021
Nächste Schritte
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Donnerstag, 10. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
106.227 €
99.000 € Kaufpreis + 7.227 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.019 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
einseitig angebautes Zweifamilienwohnhaus
Ort
66453 Herbitzheim
Detaillierte Objektbeschreibung: Blieskasteler Weg 15, 66453 Gersheim-Herbitzheim.
Grundstück bebaut mit einem einseitig angebauten Zweifamilienwohnhaus, Baujahr 1960, Keller-, Erd-, ausgebautes Dachgeschoss, Garagen im Außenbereich Großflächiges Hinterland, Garten- und Wiesenfläche.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.