Amselweg 2, Neunkirchen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
67.000 €
Termin
12. November 2026
11:00 Uhr
67.000€
Im Vergleich: 61 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 33.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 46.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Daun, Saal 110
Aktenzeichen
0007 K 0001/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
49.726 €
47.000 € Kaufpreis + 2.726 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.383 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
Neunkirchen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Teilweise einseitig angebautes, teilunterkellertes Einfamilienhaus, bestehend aus einem zweigeschossigen Haupthaus mit nicht bzw. nur tlw. wohnraumähnlich ausgebautem Dachgeschoss und einem zweigeschossigen Anbau sowie ein eingeschossiges Nebengebäude (Garage, Heizungsraum) mit einem Speicher im Dachgeschoss; Massivbauweise; Baujahr des Einfamilien-/Haupthauses unbekannt, des Nebengebäudes ca. 1971.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.