Zur Karte

Einfamilienhaus in Neunkirchen

Amselweg 2, Neunkirchen, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

67.000 €

Termin

12. November 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

67.000€

Im Vergleich: 61 % unter dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
33.50046.900

Im ersten Termin: Unter 33.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 46.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Daun, Saal 110

Aktenzeichen

0007 K 0001/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 6.700 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Daun in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %2.350 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %235 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %141 €
Summe Nebenkosten2.726 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

49.726 €

47.000 € Kaufpreis + 2.726 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung6.700 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.383 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

Neunkirchen

Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Teilweise einseitig angebautes, teilunterkellertes Einfamilienhaus, bestehend aus einem zweigeschossigen Haupthaus mit nicht bzw. nur tlw. wohnraumähnlich ausgebautem Dachgeschoss und einem zweigeschossigen Anbau sowie ein eingeschossiges Nebengebäude (Garage, Heizungsraum) mit einem Speicher im Dachgeschoss; Massivbauweise; Baujahr des Einfamilien-/Haupthauses unbekannt, des Nebengebäudes ca. 1971.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.